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 Wir sind der Ansicht, dass Sie nach einem
Führerscheinverlust richtig und ausführlich
informiert werden sollten.
Aus unserer langjährigen Erfahrung wissen
wir, dass nach dem Entzug des
Führerscheins, in der Regel aus Unkenntnis, oft Fehler begangen werden. Diese kosten
eventuell unnötig Zeit und Geld.
Vor der Neuerteilung der Fahrerlaubnis steht
oft eine Begutachtung (MPU). Diese erfolgt
zwingend bei einer Trunkenheitsfahrt von
über 1,1 Promille oder im Wiederholungsfall
(innerhalb von 10 Jahren) auch bei geringeren
Promillewerten.
Auch bei Punktesündern (ab 8 Punkte)
oder Verstoß wegen Drogen (BtmG) wird
eine Begutachtung gefordert.
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Wird eine MPU angeordnet, sollten Sie die möglicherweise bestehenden
Zweifel der Behörde auszuräumen können.
Die MPU erfordert daher eine gezielte Vorbereitung.
Wir beraten und begleiten Sie auf diesem
Weg und erarbeiten mit Ihnen Lösungswege, um Ihre Fahreignung wiederherzustellen.
Durch eine gründliche Schulung, eine
intensive Aufarbeitung der Vorgeschichte
und eine Stabilisierung der Verhaltensänderung
haben Sie die besten Voraussetzungen,
ein positives Gutachten zu erhalten.
Unsere persönliche Begleitung zur Begutachtungsstelle hat sich bestens bewährt.
Nutzen Sie die Sperrfrist!
Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine
Verkürzung möglich.
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